Atemschutz - Wiederholungslehrgang für Isoliergeräte (Pressluftatmer) ohne Rettungsaufgaben gemäß DGUV Regel 112-190
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Nach Absolvierung des Atemschutz-Grundkurses ist es notwendig, die Unterweisung in der Benutzung von Isoliergeräten jährlich zu wiederholen. Mit dieser halbtägigen Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 "PSA-Benutzungsverordnung" (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" zur theoretischen und praktischen Wiederholungsschulung der Mitarbeiter. Diese Unterweisung wird von hauptberuflichen, erfahrenen Feuerwehrkräften in den feuerwehreigenen Übungsstätten durchgeführt. Wiederholungsunterweisungen sind bei Trägern von Isoliergeräten für den Arbeitseinsatz jährlich durchzuführen und zu dokumentieren. - Bedeutung des Atemschutzes - Atmung des Menschen und Folgen von Sauerstoffmangel - Einteilung, Einsatzgründe und Handhabung von Atemschutzgeräten - Psychologische Aspekte und Belastung durch Atemschutzgeräte - Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer - Zusammensetzung und Wirkung von Schadstoffen und Atemgifte - Aufbau und Organisation des betrieblichen Atemschutzwesens - Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer - Anlegen der Atemschutzgeräte - Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht - Umgang mit Chemikalienschutzanzügen (CSA) - Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht - Vertiefende Trage- und Belastungsübungen
Kontakt: bildung@bit-gendorf.de
Kontakt: bildung@bit-gendorf.de
Termine
Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:Termin | Preis | Ort | Bemerkungen |
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01.01.50 - 01.01.2050 |
Alte-Haupttor-Str. 2 84508 Burgkirchen |
Veranstaltungsstätte: Teslime Alkaya Kontakt: Teslime.Alkaya@bit-gendorf.de Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite. |