Atemschutz - Grundkurs für Isoliergeräte (Pressluftatmer) ohne Rettungsaufgaben gemäß DGUV Regel 112-190

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Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Isoliergeräte benutzen sollen, sind vom Unternehmer vor der ersten Benutzung dieser Geräte zu unterweisen. Mit dieser ganztägigen Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 "PSA-Benutzungsverordnung" (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" zur theoretischen und praktischen Schulung der Mitarbeiter. Diese Unterweisung wird von hauptberuflichen, erfahrenen Feuerwehrkräften in den feuerwehreigenen Übungsstätten durchgeführt. Nach der Erstunterweisung sind jährliche Wiederholungsunterweisungen durchzuführen. - Bedeutung des Atemschutzes - Atmung des Menschen und Folgen von Sauerstoffmangel - Anlegen und Verhalten unter Atemschutz - Psychologische Aspekte und Belastung durch Atemschutzgeräte - Einteilung, Aufbau, Wirkungsweise und Prüfung der Atemschutzgeräte - Benutzerinformationen des Herstellers - Grenzen der Schutzwirkung und Benutzungsdauer - Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe - Verhalten unter Atemschutz bei Übung, Einsatz und Flucht - Trage- und Belastungsübung zur Eingewöhnung u.a. unter Belastung - Instandhaltung (z.B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung)
Kontakt: bildung@bit-gendorf .de

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
01.01.50 - 01.01.2050 Alte-Haupttor-Str. 2
84508 Burgkirchen

Veranstaltungsstätte: Teslime Alkaya
Kontakt: Teslime.Alkaya@bit-gendorf.de
Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite.