Atemschutz - Träger von Filtergeräten gemäß DGUV Regel 112-190

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Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Filtergeräte benutzen, sind vom Unternehmer in der Benutzung dieser Geräte zu unterweisen. Mit dieser halbtägigen Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 "PSA-Benutzungsverordnung" (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" zur Schulung der Mitarbeiter. Diese Unterweisung enthält praktische Übungen und wird von hauptberuflichen, erfahrenen Feuerwehrkräften in den feuerwehreigenen Übungsstätten durchgeführt. Nach der Erstunterweisung (vor der ersten Benutzung) sind jährliche Wiederholungsunterweisungen durchzuführen. - Zweck des Atemschutzes - Regelwerke für Atemschutz, Benutzerinformation des Herstellers - Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe - Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus - Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte - Belastung durch Atemschutzgeräte - Aufbau und Wirkungsweise der vorgesehenen Filtergeräte - Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer, Austausch verbrauchter Filter - Anlegen der Filtergeräte - Verhalten während des praktischen Gebrauchs - Instandhaltung (z. B. Kontrolle, Prüfung, Wartung, Reparatur, Reinigung) - vertiefende Trage- und Belastungsübung
Kontakt: bildung@bit-gendorf .de

Termine

Für dieses Angebot sind folgende Durchführungen bekannt:
Termin Preis Ort Bemerkungen
01.01.50 - 01.01.2050 Alte-Haupttor-Str. 2
84508 Burgkirchen

Veranstaltungsstätte: Teslime Alkaya
Kontakt: Teslime.Alkaya@bit-gendorf.de
Weitere Informationen zum Kurs finden Sie auf unserer Webseite.